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Menschenrechte - ja! Krieg? - Nein!

Wir PazifistInnen akzeptieren die Verantwortung der Staaten wie der Zivilgesellschaft für den Schutz der Menschen vor Verbrechen wie Völkermord, Vertreibung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Krieg ist jedoch kein Mittel, um Konflikte zu lösen oder Menschenrechte zu schützen.

Die Militärinterventionen der letzten Jahrzehnte sind gescheitert, gemessen an den vorgegebenen Zielen wie Durchsetzung der Menschenrechte, Aufbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Sie haben die internationalen Beziehungen verschlechtert, Konflikte geschürt und den Extremismus gefördert. Flächenbrände sind dadurch entstanden und stürzen die betroffenen Regionen ins Elend. Millionen von Menschen verlieren Heimat und Existenzgrundlage.

Gebraucht wird ein grundsätzlich neuer Ansatz für die Verhinderung von Kriegen und den Schutz der Menschenrechte, der durch Regierungen, Zivilgesellschaft und internationale Einrichtungen unterstützt wird.

Zivile und gewaltfreie Handlungsmöglichkeiten unterstützen und entwickeln

Konzepte für zivile Konfliktbearbeitung im gesellschaftlichen und innerstaatlichen Bereich sind vorhanden.

Dazu gehört auch das zivile Peacekeeping: Gruppen von ausgebildeten gewaltfreien Friedensfachkräften können in Konflikten unbewaffnet und unabhängig von Regierungsinteressen auftreten, beobachten, vermitteln und Konflikte entschärfen. Sie können sowohl zur Frühwarnung vor Krisen als auch zur Überwachung von Vereinbarungen beitragen. Frühwarnsysteme ("Monitoring") können z B. über das Konfliktverhütungszentrum der OSZE in Wien vernetzt werden.

Internationale Organisationen wie die Nonviolent Peace Force oder Peace Brigades International brauchen mehr Unterstützung aus der Zivilgesellschaft, so dass sie unabhängig von staatlichen und ökonomischen Interessen agieren können. Sie können auf gesellschaftlicher Ebene eingreifen, wo Staaten und zwischenstaatliche Einrichtungen keine Legitimation (Souveränitätsprinzip), keine Glaubwürdigkeit und keine Instrumente haben.

Sicherheitskräfte der Vereinten Nationen

Derzeit kann auch ein umfassendes und politisch umgesetztes Konzept der Schutzverantwortung nicht ausschließen, dass es zu bewaffneten Konflikten kommt, in welchen Völkermord oder gravierende Verbrechen drohen oder stattfinden. Es sind Situationen denkbar, in welchen politische und zivile Mittel versagt haben oder nicht mehr zur Anwendung kommen, staatliche Strukturen nicht vorhanden sind und kriminelle Vereinigungen oder Regierungen Verbrechen gegen die Bevölkerung begehen.

Ein Konzept für neutrale, am Völkerrecht und an Polizeiaufgaben orientierte Sicherheitskräfte unter Kommando der UNO sollte ausgearbeitet werden. Diese Sicherheitskräfte sollen in Fällen von bevorstehendem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit - ausschließlich - zum Schutz der unmittelbar betroffenen Menschen eingesetzt werden. Die Konstruktion eines solchen Polizeikonzeptes muss ausschließen, dass nationale Verbände für nationale oder imperiale Ziele sowie für Kriegshandlungen eingesetzt werden: Durch ein neutrales Kommando, durch den Einsatz ausschließlich auf Beschluss des Sicherheitsrates oder der Generalversammlung der UN, durch multinationale Zusammensetzung der Verbände, durch verbindliche Orientierung auf Völker- und Menschenrecht, durch entsprechende Ausbildung, Logistik und Bewaffnung und durch entsprechende Definition von Einsatzkriterien und Richtlinien.

Die Sicherheitskräfte können mit einem konkreten Auftrag in konkreten Krisen- oder Gefährdungslagen eingreifen. Sie haben keine weiteren Polizeiaufgaben zu übernehmen. Sie sind defensiv ausgerichtet, leicht bewaffnet und am Schutz gefährdeter Menschen orientiert und sollen, entsprechend den Polizeiaufgaben, Verbrechen verhindern. Für ihr Handeln gelten allgemeine zivile Rechtsnormen, keine Kriegs- oder Sonderrechte.

Die Erfahrungen von neutralen Staaten wie Österreich oder Schweden mit Blauhelmeinsätzen können hier ausgewertet und einbezogen werden. Eine Umschulung von Bundeswehr-SoldatInnen für diese Aufgaben soll gefördert werden.

Die Erarbeitung eines solchen Polizeikonzeptes ist eine Herausforderung für Zivilgesellschaft und Parteien; auch die Friedensbewegung sollte hier kritisch- konstruktiv mitwirken. Das Konzept soll Einsätzen von NATO und nationalen Armeen die Legitimation zu Interventionen entziehen und die Bedenken vieler Menschen aufgreifen, die in manchen Situationen einen bewaffneten Schutz von Menschenleben für erforderlich halten.

Eine derartige Einrichtung sollte den Status einer sich entwickelnden Übergangslösung haben. Entmilitarisierung und Abrüstung, die Entwicklung der zivilen Instrumente und die Umsetzung der präventiven Maßnahmen sollen den Einsatz dieser (bewaffneten) Sicherheitskräfte überflüssig machen!

Dieser Text ist dem Manifest "Schutz der Menschenrechte durch Prävention" entnommen. Hier der ganze Text


Hier finden Sie eine Einführung zum Thema zivile Konfliktbearbeitung


Weiterführende Infos:

Friedenserzwingung? Friedenserhaltende Maßnahmen - Einsatz von Blauhelmsoldaten? Humanitäre Einsätze?

Weitere Überlegungen zu den Aufgaben der Bundeswehr

Faltblatt: Wozu Bundeswehr?


Aktuell Februar 2021: Kritische Diskussion über Polizeikräfte der Vereinten Nationen im Rahmen des Konzepts Sicherheit neu denken.

Programm der Münchner Friedenskonferenz

Videomitschnitt Polizeikräfte

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